Impressum

Herausgeber:

Privatmolkerei Naarmann GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Andreas Naarmann, Claus Naarmann

Wettringer Straße 58
48485 Neuenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon: +49 5973 30-0
Fax: +49 5973 30-66
E-Mail
www.naarmann.de

Fotografie:

Hermann Willers
www.hermann-fotodesign.de 

Rechtlicher Hinweis:

Amtsgericht Steinfurt
Handelsregister-Nr: HRB 8053

Umsatzsteueridentnummer: DE814992488

Steuer-Nr. 311/5850/1228

Konzept, Realisierung und Screendesign:

deltacity.NET
Gesellschaft für multimediale Kommunikation
http://www.deltacity.NET

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Sämtliche Informationen oder Daten, ihre Nutzung sowie sämtliches mit der Website der Privatmolkerei Naarmann GmbH zusammenhängendes Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluß von internationalem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Rheine. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsvorbehalt:
Solange die Ware oder frühere Lieferungen nicht vollständig bezahlt sind, wozu auch die Einlösung von uns in Zahlung genommener Schecks und Wechsel und bei Bankeinzug der Ablauf der Widerrufsfrist gehören, verbleiben uns das Eigentum an der Ware und das Zurückforderungsrecht gegen den Kunden und Empfänger. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Macht er von dieser Ermächtigung Gebrauch, so tritt er hiermit bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Zur Einziehung der Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen und die Abtretung nicht offen zu legen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Bei Abrechnung über eine von dem Kunden beauftragte Zentrale ist seine Schuld erst dann getilgt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist. Vertragspartner ist in jedem Fall der Kunde. Eine erfolgte oder beabsichtigte Pfändung hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen. 

Freigabe von Sicherheiten:
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Sollte ein unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Gegenstand unteilbar sein und dessen Wert die Höhe einer früheren Forderung unverhältnismäßig übersteigen, verpflichten wir uns, das Eigentum an dem Gegenstand auf Verlangen des Kunden freizugeben. 

Gewährleistung:
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen, auch in der Lohnfertigung, voraus, dass dieser gem. §§ 377, 378 HGB die Ware unverzüglich untersucht und, falls sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzeigt. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir bei mangelhaften eigenen Erzeugnissen zur Ersatzlieferung, bei Erzeugnissen der Lohnfertigung zur Beseitigung des Mangels berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Leistungsort verbracht wurde. Schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung fehl, oder verzögern sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises/Werklohns (Minderung) zu verlangen. 

Haftungsbegrenzung:
Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Beschränkung gilt auch für das Handeln von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Beschränkung gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenfalls nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die den Inhalt des Leistungsverhältnisses ausmachen und deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen (sogenannte Kardinalpflichten). Im letztgenannten Falle ist der Schadensersatz jedoch auf den typischerweise und vorhersehbar eintretenden Schaden beschränkt. 

Beschränkung der Leistungspflicht:
Wir sind von unserer Leistungspflicht entbunden, wenn und soweit wir wegen höherer Gewalt oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen die geschuldete Leistung nicht erbringen können. Dem Kunden steht in diesen Fällen kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es handelt sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. 

Zahlung:
Zahlung ist zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung netto Kasse zu leisten. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, auch das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht aus § 369 HGB, nur geltend machen und die Aufrechnung nur erklären, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Verpflichtungen beider Teile sowie Gerichtsstand, auch für Ansprüche aus Scheck und Wechsel, ist Rheine. Wir können auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. 

Verarbeitung, Verbindung, Vermischung:
Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung des Liefergegenstandes in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so ist schon jetzt vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an der Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. 

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Information nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) vom 19.02.2016, BGBl. I S. 254, 1039.
Wir informieren hiermit unsere Kunden, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.